AGB -  Unsere allgemeinen Anmelde- und Geschäftsbedingungen

 

 

  1. Für all unsere Kunden gelten die Durchführungs- und Geschäftsbedingungen aus den geschlossenen Verträgen. Anderslautende Bedingungen unserer Kunden sind unwirksam, auch wenn wir nicht diesen ausdrücklich widersprechen. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend und bedürfen der schriftlichen Auftragsbestätigung. Diese wird erst mit der Anmeldezusendung verbindlich. Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden oder sonstige zusätzliche Dienstleistungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Sicherheitsanalysen, Zeichnungen oder sonstige Leistungsdaten in unseren Angeboten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden. Der Lehrgangsteilnehmer ist für seine Unterkunft,  Verpflegung und Bekleidung selbst verantwortlich und muß die Kosten selbst tragen.

  2. Die Anmeldung muß schriftlich auf unserem Formular erfolgen und wird nach Posteingang berücksichtigt. Der Teilnehmer erkennt dadurch die Anmelde- und Geschäftsbedingungen zur Teilnahme an unseren Ausbildungskursen an.

  3. Der Teilnehmer muß volljährig sein. Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses, Kopie eines aktuellen Führungszeugnisses,  körperlich gute Verfassung, einwandfreier Leumund und der Nachweis einer Privat-Haftpflichtversicherung sind erforderlich.
    Weitere Zulassungsvoraussetzungen für eine Lehrgangsteilnahme ergeben sich aus dem Anmeldeformular bzw. aus dem Ausbildungsprogramm.

  4. Wir setzen sie davon in Kenntnis, daß wir Ihre Daten, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig, speichern und verarbeiten.

  5. Der Lehrgangsteilnehmer hat seine Ausbildung immer in der dafür vorgesehenen Kleidung durchzuführen. Für Beschädigungen wird keine Haftung übernommen.

  6. Bei der Anmeldung ist eine Anzahlung durch Überweisung oder Verrechnungsscheck zu zahlen. Der Rest ist mit fristgesetzter Rechnung oder spätestens am Anreisetag fällig, oder gemäß schriftlicher Absprache.

  7. Ein Rücktritt ist spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn schriftlich mitzuteilen. Entrichtete Gebühren werden nach Abzug der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 80.- Euro erstattet. Teilnehmer, die nach diesem Termin abgemeldet werden oder den Lehrgang nicht oder nur teilweise besuchen, haben die volle Lehrgangsgebühr zu entrichten. Sie bekommen dann einen Gutschein über Ihre bezahlten Lehrgangsgebühren (abzüglich der Bearbeitungsgebühr). Dieser Gutschein ist ein volles Jahr gültig und kann für alle unsere Lehrgänge eingelöst werden.

  8. Der Veranstalter hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung oder Verhinderung von Ausbildern Lehrgänge abzusagen. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die Firma DKRM Detektiv-Kooperative Rhein/Main sind ausgeschlossen.

  9. Um Gefahren für Leib, Leben, Gesundheit und Sachgüter abzuwenden, ist der Ausbilder im Rahmen der vereinbarten Dienstleistungen jeder Person weisungsbefugt, die sich mittelbar oder unmittelbar in der Ausbildung befindet. Der Lehrgangsteilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass er dieser Weisungsbefugnis nachkommt. Den Ausbildern obliegt auch zu prüfen,  ob der Teilnehmer psychisch oder physisch in der Lage ist, an dem Lehrgang teilzunehmen. Sollten Weisungen oder Sicherheitsbestimmungen nicht beachtet werden oder sollte sich zeigen, daß der Teilnehmer dem Lehrgang psychsisch oder physisch nicht folgen kann, hat der Ausbilder die Befugnis, den Teilnehmer auszuschließen. Bei einer derartigen Maßnahme werden keine Gebühren erstattet

  10. Die Firma DKRM Detektiv-Kooperative Rhein/Main haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nur in Höhe der gesetzlichen vorgeschriebenen Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung. Für Garderobe oder Wertgegenstände wird grundsätzlich keine Haftung übernommen. Alle durchgeführten Übungen sind freiwillig. Sollte ein Lehrgangsteilnehmer die Übung nicht wahrnehmen wollen,  so ist ihm dies freigestellt.
    Für seelische sowie körperliche Schäden übernimmt die Firma DKRM Detektiv-Kooperative Rhein/Main keine Haftung. Das Führen von Kraftfahrzeugen und Waffen während der Ausbildung erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko der Teilnehmer. Die Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Alle Ansprüche gegen den Auftragnehmer verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit Abschluß des Lehrganges.

  11. Der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet sich, alle Ihm anvertrauten Ausbildungsunterlagen als vertraulich zu behandeln und Dritten weder in Wort, Schrift oder Bild zugänglich zu machen. Hierzu gilt der Urheberrechtsschutz und die damit verbundene Strafbarkeit im Sinne der gültigen Gesetzgebung.

  12. Der Gerichtsstand Wiesbaden wird durch Unterschrift auf der Anmeldung vereinbart.

  13. Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so behalten wir uns das Recht vor,  diese durch Anderslautende dem Sinn entsprechende neue Klauseln zu ersetzen. Die Vertragsbeziehungen unterliegen dem Recht und den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland.